Ob Verkehrslärm, Lärm aus Industrieanlagen oder Lärm aus der Landwirtschaft – Schallemissionen gibt es sowohl in der Stadt als auch auf dem Land.
Beim Schallschutz eines Gebäudes stellt die Verglasung oft die Schwachstelle dar. Fenster mit einer normalen Verglasung haben einen Schalldämmwert von ca. 29 dB. Eine bereits um 7-10 dB verbesserte Schalldämmung führt zu einer Halbierung der Lärmbelastung.
Aber Vorsicht: Eine zu hohe Schalldämmung kann zu einem Isolationsgefühl von Personen im Gebäude führen. Es ist also wichtig, bei der Wahl der Schallschutzklasse das Gleichgewicht zwischen einem natürlichen Geräusche-Umfeld und dem Schutz vor störendem Lärm zu finden.

Fenster werden in sechs Schallschutzklassen eingeteilt. Je nach Umfeld und Lärmbelastung kann die passende Schallschutzklasse ermittelt werden.

Schallschutzklasse 1: 25 – 29 dB
Für Wohnstraßen mit bis zu 50 Kfz pro Stunde und mehr als 35 m Abstand zwischen Haus und Straße.

Schallschutzklasse 2: 30 – 34 dB
Für Wohnstraßen mit bis zu 50 Kfz pro Stunde und 26 – 35 m Abstand zwischen Haus und Straße.

Schallschutzklasse 3: 35 – 39 dB
Für Wohnstraßen mit 50 – 200 Kfz pro Stunde und 26 – 35 m Abstand zwischen Haus und Straße.

Schallschutzklasse 4: 40 – 44 dB
Für Hauptverkehrsstraßen mit 1.000 – 3.000 Kfz pro Stunde und 100 – 300 m Abstand zwischen Haus und Straße.

Schallschutzklasse 5: 45 – 49 dB
Für Hauptverkehrsstraßen mit 1000 – 3000 Kfz pro Stunde und 36 – 100 m Abstand zwischen Haus und Straße.

Schallschutzklasse 6: über 50 dB
Für Hauptverkehrsstraßen mit 3000 -5000 Kfz pro Stunde und weniger als 100 m Abstand zwischen Haus und Straße. Bildrechte